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Wie kreativ darf der Geschäftsbericht sein?

  • Autorenbild: Carmen Weber
    Carmen Weber
  • 20. Jan. 2020
  • 1 Min. Lesezeit


Über 5000 Geschäftsberichte erreichen deutschsprachige Anleger pro Jahr, zunehmend in digitalisierter Form.

Tugend statt Pflicht.

Der Geschäftsbericht ist eines der wichtigsten Medien für die Imagepflege börsennotierter Gesellschaften. Das zeigt eine Befragung von über 300 Analysten, Investoren und Journalisten (Dokument-Link: siehe unten). Unternehmen sollten die Pflicht zu publizieren nutzen, um ihr Geschäftsmodell transparent und überzeugend darzustellen.


Die BRAIN AG liefert ein hervorragendes Beispiel, wie man das traditionelle Medium Geschäftsbericht modern und zeitgemäß für die Kommunikation eigener Wertpotentiale einsetzt. Die Gesellschaft hat dafür bereits mehrfach Design-Award erhalten. Mit ihrem Engagement für gute Kommunikation dokumentiert BRAIN dem Kapitalmarkt aus meiner Sicht Werte, die das Unternehmen auch operativ prägen: Innovation, Transparenz und die Fähigkeit zum Dialog.


Mir war es jedenfalls Ehre und Vergnügen zugleich, im vergangenen Jahr daran mitzuwirken.


Kreativität geht!

Die Freiheit zur Selbstdarstellung in rechtlich bindenden Veröffentlichungen will allerdings gut bedacht sein. Andernfalls wird mindestens eine Sonderprüfung fällig, wie derzeit am Beispiel des DAX-notierten Konzerns Wirecard zu sehen ist. Kreativ darf man sein - wenn es um die visuelle Konzeption oder den freien Unternehmensteil (Imageteil) geht. Über den Einfluss guter Gestaltung auf die Bildung vermeintlich rein rationaler Werturteile wurde schon viel geschrieben. Ein schlecht gestalteter Geschäftsbericht ist in jedem Fall eine vergebene Chance auf einen guten Dialog mit Investoren - und vor allem: zum Fenster herausgeworfenes Geld.

Ein schlecht gestalteter Geschäftsbericht ist vor allem eines: herausgeworfenes Geld.


(https://www.dvfa.de/fileadmin/downloads/Publikationen/Umfragen/Geschaeftsbericht-Report_2017.pdf)


 
 
 

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